Das Europäische Parlament hat heute in seiner Sitzung in Straßburg dafür gestimmt, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) herauszunehmen. Eine endgültige Entscheidung ist dies noch nicht. Sie ist nun Teil des Mandats, mit dem das Europäische Parlament im Dezember in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission geht.
Peter Kraus von Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, ordnet die Abstimmung so ein: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verordnung in erster Linie dort ansetzt, wo Entwaldung tatsächlich stattfindet, also auf den Anbau- und Produktionsflächen. Die Einbeziehung von Druckerzeugnissen in den Anwendungsbereich der EUDR war ursprünglich im Vorschlag der Kommission nicht vorgesehen. Eine Folgenabschätzung hat somit nie stattgefunden. Wir danken allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sich mit viel Sachverständnis für unsere Belange eingesetzt haben. Nun muss die Position des Europäischen Parlaments noch im Trilog durchgesetzt werden.“