„Der Gewinn liegt bei den Dienstleistern“

Die Entscheidung, Druckerzeugnisse aus der EUDR herauszunehmen, sorgt bei vielen Verlagen für Erleichterung. Allerdings waren einige Investitionen nun wohl für die Katz. Einschätzungen von Katja Meinecke-Meurer, Anna Kindermann und Daniela Filthaut.

Heute gab es nochmal eine formelle Annahme im Europäischen Parlament: Damit wurde die im Trilog erzielte Einigung bestätigt, nach der fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung herausgenommen werden.

Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßen dies: „Die heutige Annahme ist ein starkes Signal für Pressefreiheit, Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass fertige Druckerzeugnisse keine Treiber von Entwaldung sind. Ihre Ausnahme ist sachlich richtig, ordnungspolitisch konsequent und für den Erhalt unserer Demokratie notwendig“.

Bereits der erste Kommissionsvorschlag sah keine Einbeziehung fertiger Druckerzeugnisse vor. Holz und Papier fallen weiterhin vollständig in den Anwendungsbereich der EUDR.

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